1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Reichenberg für das Haushaltsjahr 2011 vom 17.12.2010

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Nachtragshaushaltssatzung
Bezeichnung/Beschreibung Betrag/Prozentsatz
§ 2    Ergebnis- und Finanzhaushalt 2011
unverändert  
§ 3    Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
unverändert  
§ 4    Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
unverändert  
§ 5    Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) von bisher 295 % auf 305%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 345 % auf 360%
2. Gewerbesteuer von bisher 400% auf 410%
3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden unverändert  
für den ersten Hund 66 €
für den zweiten Hund 78 €
für jeden weiteren Hund 90 €
pro gefährlichem Hund 222 €
§ 6    Eigenkapital
unverändert  
§ 7    Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
unverändert  
§ 8    Wertgrenze für Investitionen
unverändert  
§ 9    Inkrafttreten
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Reichenberg, den 18.12.2010

Ortsgemeinde Reichenberg

Karl Heinz Goerke
Ortsbürgermeister




Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Reichenberg für das Haushaltsjahr 2010 und 2011 vom 20.11.2009

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung
Bezeichnung/Beschreibung Betrag/Prozentsatz
§ 1    Ergebnis- und Finanzhaushalt 2010
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt  
der Gesamtbetrag der Erträge auf 157.200 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 161.100 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.900 €
2. im Finanzhaushalt  
die ordentlichen Einzahlungen auf 130.200 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 125.900 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.300 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.800 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.200 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 600 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf .0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.900 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -4.900 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 150.000 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 150.000 €
Veränderung des Finanzmittelbestands im Hauhaltsjahr 0 €
§ 2    Ergebnis- und Finanzhaushalt 2011
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt  
der Gesamtbetrag der Erträge auf 152.500 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 156.750 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4.250 €
2. im Finanzhaushalt  
die ordentlichen Einzahlungen auf 130.200 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 126.050 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.150 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 800 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 800 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf .0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.950 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -4.950 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 131.000 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 131.000 €
Veränderung des Finanzmittelbestands im Hauhaltsjahr 0 €
§ 3    Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf 0 €
§ 4    Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 5    Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 %
2. Gewerbesteuer 400%
3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden  
für den ersten Hund 66 €
für den zweiten Hund 78 €
für jeden weiteren Hund 90 €
pro gefährlichem Hund 222 €
§ 6    Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 478.727,66 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 477.377,66 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 473.477,66 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 469.227,66 €
§ 7    Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind.
§ 8    Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 9    Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung 2010 tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Die Haushaltssatzung 2011 tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Reichenberg, den 05.02.2010

Ortsgemeinde Reichenberg

Karl Heinz Goerke
Ortsbürgermeister


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