der Ortsgemeinde Reichenberg für das Haushaltsjahr 2011 vom 17.12.2010
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Bezeichnung/Beschreibung | Betrag/Prozentsatz |
|---|---|
| § 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2011 | |
| unverändert | |
| § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite | |
| unverändert | |
| § 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen | |
| unverändert | |
| § 5 Steuersätze | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt: | |
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | von bisher 295 % auf 305% |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | von bisher 345 % auf 360% |
| 2. Gewerbesteuer | von bisher 400% auf 410% |
| 3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden unverändert | |
| für den ersten Hund | 66 € |
| für den zweiten Hund | 78 € |
| für jeden weiteren Hund | 90 € |
| pro gefährlichem Hund | 222 € |
| § 6 Eigenkapital | |
| unverändert | |
| § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | |
| unverändert | |
| § 8 Wertgrenze für Investitionen | |
| unverändert | |
| § 9 Inkrafttreten | |
| Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 tritt am 01.01.2011 in Kraft. | |
Reichenberg, den 18.12.2010
Ortsgemeinde Reichenberg
Karl Heinz Goerke
Ortsbürgermeister
der Ortsgemeinde Reichenberg für das Haushaltsjahr 2010 und 2011 vom 20.11.2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Bezeichnung/Beschreibung | Betrag/Prozentsatz |
|---|---|
| § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2010 | |
| Festgesetzt werden: | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 157.200 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 161.100 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -3.900 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 130.200 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 125.900 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 4.300 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 19.800 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 19.200 € |
| Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 600 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | .0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.900 € |
| Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -4.900 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 150.000 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 150.000 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Hauhaltsjahr | 0 € |
| § 2 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2011 | |
| Festgesetzt werden: | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 152.500 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 156.750 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -4.250 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 130.200 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 126.050 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 4.150 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 800 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 800 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | .0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.950 € |
| Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -4.950 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 131.000 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 131.000 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Hauhaltsjahr | 0 € |
| § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für | |
| verzinste Kredite auf | 0 € |
| § 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen | |
| Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. | |
| § 5 Steuersätze | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: | |
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 295 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 345 % |
| 2. Gewerbesteuer | 400% |
| 3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| für den ersten Hund | 66 € |
| für den zweiten Hund | 78 € |
| für jeden weiteren Hund | 90 € |
| pro gefährlichem Hund | 222 € |
| § 6 Eigenkapital | |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 478.727,66 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 477.377,66 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 | 473.477,66 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 | 469.227,66 € |
| § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | |
| Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind. | |
| § 8 Wertgrenze für Investitionen | |
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. | |
| § 9 Inkrafttreten | |
| Die Haushaltssatzung 2010 tritt am 01.01.2010 in Kraft. | |
| Die Haushaltssatzung 2011 tritt am 01.01.2011 in Kraft. | |
Reichenberg, den 05.02.2010
Ortsgemeinde Reichenberg
Karl Heinz Goerke
Ortsbürgermeister
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